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Die betriebliche Altersvorsorge:
Eine betriebliche Altersversorgung (BAV) liegt vor, wenn einem Arbeitnehmer Leistungen der Alters-, Invalidität- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses von seinem Arbeitgeber zugesagt worden ist. Es handelt sich dabei um freiwillige Leistungen des Arbeitgebers mit dem Zweck, die finanzielle Versorgung des Arbeitnehmers nach dessen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis zu verbessern.
Die betriebliche Altersversorgung ist ein fester Bestandteil des Systems der sozialen Sicherung in Deutschland. Sie ist die zweite Säule im sogenannten 3-Säulen-Konzept - neben der Gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Eigenvorsorge.
Für die Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung durch den Unternehmer sprechen eine Reihe von Gründen:
- Erhebliche steuerliche Vergünstigungen vom Staat für ein unternehmerisches Engagement im Bereich der betrieblichen Altersversorgung;
- Langfristige Bindung des Mitarbeiters an den Betrieb;
- Senkung der Lohnnebenkosten;
- Verbesserung der Wettbewerbschancen auf der Suche nach qualifizierten Fach- und Führungskräften durch Einrichtung einer betrieblichen Altersvorsorge;
- Sozialpolitische Verantwortung gegenüber den Arbeitnehmern.
Die betriebliche Altersversorgung bewirkt, dass die Versorgungslücken der Arbeitnehmer entscheidend verringert werden. Eine Versorgungslücke entsteht, da die gesetzliche Rentenversicherung zusammen mit einer privaten Vorsorge maximal zu ca. 50 - 60 Prozent des letzten Einkommens führen. Da zur Sicherung des gewohnten Lebensstandards ca. 75 Prozent des letzten Einkommens erforderlich sind, verbleibt eine Versorgungslücke. Diese kann nur durch eine betriebliche Altersversorgung geschlossen werden.
Noch wichtiger ist dies für Arbeitnehmer, die ein Einkommen beziehen, das über der Beitragsbemessungs- grenze der gesetzlichen Rentenversicherung liegt. Ihre Versorgungslücke ist noch erheblich größer, da für Einkommensteile über der Beitragsbemessungsgrenze keinerlei Ansprüche aus der Gesetzlichen Renten- versicherung mehr entstehen.
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