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Altersvorsorge und Steuern

Neue Regeln für die Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Renten seit dem 1. Januar 2005

  Die steuerlichen Aspekte der Alterssicherung

Mit Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002 hatten die Richter festgestellt, dass die unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und Renten aus der gesetzlichen Renten- versicherung nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar ist. Aus diesem Grunde wurde das Alterseinkünftegesetz vom 5. Juli 2004 erlassen.

Die entscheidende Neuregelung durch das Alterseinkünftegesetz ist der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung von Altersbezügen. Für Beitragszahler und Rentner bedeutet dies: Die Bezüge von Rentnern werden nach und nach – Neurentnerjahrgang für Neurentnerjahrgang – steuerpflichtig. Dafür werden die während des Berufslebens in die Altersvorsorge eingezahlten Beiträge für jeden Erwerbstätigen Schritt für Schritt von der Einkommensteuer freigestellt.

Weiter wurden die steuerlichen Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersversorgung verbessert und die private kapitalgedeckte Altersvorsorge Riester-Rente ist attraktiver gestaltet. Für die Kapitallebensversicherung als eine besondere Art der Vermögensbildung erfolgte ab dem 1. Januar 2005 eine steuersystematisch korrekte Einordnung mit der Folge, dass die nach 2005 abgeschlossenen Verträge jetzt der Einkommensteuerpflicht unterliegen.

» I. Steuerliche Aspekte der Alterssicherung

» II. Die gesetzliche Rentenversicherung

» III. Basis-/“Rürup“-Rente
» IV. „Riester“-Rente

» V. Betriebliche Altersversorgung

» VI. Sonstige Vorsorgeprodukte