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Zugangsfaktor
Teil der Rentenformel. Mit dem Zugangsfaktor werden die Entgeltpunkte vervielfältigt. Das Ergebnis sind die persönlichen Entgeltpunkte.
Der Zugangsfaktor beträgt grundsätzlich 1,0. Er ist höher als 1,0, wenn eine Rente wegen Alters erst nach Vollendung des 65. Lebensjahres in Anspruch genommen wird. Der Zugangsfaktor ist niedriger als 1,0, wenn eine Rente wegen Alters vor dem 65. Lebensjahr in Anspruch genommen wird.
So wird eine lebenslange Kürzung der Rente um 0,3% pro Monat, oder eine Erhöhung um 0,5% pro Monat in der Rentenformel definiert.
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» Entgeltpunkt
» Rentenformel
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