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- Leistungen aus dem Vertrag dürfen nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres bzw. vor dem Beginn einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder einer Altersrente erbracht werden; - Die Auszahlung des angesammelten Kapitals muss als lebenslängliche Monatsrente erfolgen (konstante oder steigende Rente); - Der Anbieter des Vertrages muss garantieren, dass bei Beginn der Auszahlung mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen; - Der Vertrag muss ruhend gestellt werden können oder mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum Ende eines Quartals gekündigt werden können, damit das angesammelte Kapital auf einen anderen Altersvorsorgevertrag übertragen werden kann; - Eine Abtretung oder Übertragung des Vertrags an Dritte muss ausgeschlossen sein; - Die Abschluss und die Vertriebskosten müssen vom Anbieter über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren verteilt werden; - Der Vertragsinhaber muss schriftlich informiert werden über die Höhe und zeitliche Verteilung der Vertriebskosten, über die Höhe der Kosten der Vermögensverwaltung, über die Kosten bei einem Wechsel zu einem anderen Produkt, über sonstige Kosten und über die Beitragsverwendung, Kapitalbildung und Erträge. » Riester-Rente » Zertifizierung |