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grosse Witwenrente
Diese Rente erhalten hinterbliebene Ehegatten, solange sie nicht wieder heiraten und sie das 45. Lebensjahr vollendet haben. Oder berufs- bzw. erwerbsunfähig sind. Diese Rente erhalten auch hinterbliebene Ehegatten, die ein eigenes Kind oder ein Kind des verstorbenen Ehegatten, das jeweils das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erziehen oder unabhängig von dessen Lebensalter für ein eigenes Kind oder ein Kind des verstorbenen Ehegatten, das wegen Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten, in häuslicher Gemeinschaft sorgen und der verstorbene Ehegatte die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hat.
» Witwen-/Witwerrente, kleine
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