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kleine Witwenrente
Witwen und Witwer haben nach dem Tod des Ehegatten Anspruch auf die kleine Witwen-/Witwerrente, wenn der verstorbene Ehegatte die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hat und kein Anspruch auf die große Witwen-/Witwerrente besteht.
» Witwen-/Witwerrente, große
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