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Vorschuss

Benötigt der Rentenversicherungsträger bis zur endgültigen Klärung des Versicherungsverlaufs voraussichtlich längere Zeit, kann ein Vorschuss auf die Rente gezahlt werden. Er muss gezahlt werden, wenn dies der Berechtigte beantragt. Die Höhe des Vorschusses richtet sich nach den bereits vorhandenen rentenrechtlichen Zeiten im Versicherungsverlauf.