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Vollrente
Versicherte können die Renten wegen Alters als Vollrente oder als Teilrente in Anspruch nehmen. Vor dem 65. Lebensjahr kann Altersrente nur dann als Vollrente in Anspruch genommen werden, wenn ein Hinzuverdienst von derzeit 350 Euro brutto nicht überschritten wird.
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