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Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Sie ist eine selbstständige Versorgungseinrichtung, die auf die von ihr gewährten Leistungen dem Arbeitnehmer formal keinen Rechtsanspruch gewährt. Reicht das Kassenvermögen zur Einbringung der zugesagten Leistungen nicht aus, ist der Arbeitgeber verpflichtet, für die versprochene Leistung einzustehen. Das Vermögen wird durch Zuwendungen des Trägerunternehmens oder durch eigene Vermögenserträge der Unterstützungskasse aufgebaut und erhalten. Auch bei diesem Durchführungsweg kann der Arbeitnehmer an der Finanzierung beteiligt werden.

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