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Überschussanteile

Lebens- und Rentenversicherungen erzielen Überschüsse (= Zinsüberschüsse), weil sie die Beiträge ihrer Kunden gewinnbringend anlegen, und wenn eine geringere Zahl Todesfälle eintritt, als für die Beiträge kalkuliert wurden (= Risikoüberschüsse).
Grundsätzlich gibt es fünf Formen, wie Versicherer die Überschüsse ihrer Versicherten an sie erstatten:

  1. Verzinsliche Ansammlung:
    Die Versicherungsgesellschaft spart die zugeteilten Überschussanteile an und verzinst sie. Bei Vertragsende zahlt die Gesellschaft die Überschussanteile zusammen mit der vertraglich garantierten Versicherungssumme aus.


  2. Bonussystem:
    Der jährliche Überschussanteil fließt in eine zusätzliche beitragsfreie Versicherung, die zum gleichen Termin abläuft wie die Hauptversicherung. Die im Versicherungsfall oder bei Ablauf fällig werdende Leistung setzt sich zusammen aus der vertraglich vereinbarten Summe und der Leistung, die sich aus den bis dahin aufsummierten Boni (= Gesamtbonus) ergibt.


  3. Beitragsverrechnung:
    Die erwirtschafteten Überschüsse werden dazu verwendet, den Beitrag des Versicherten zu reduzieren.


  4. Verzinsliche Ansammlung mit Beitragsverrechnung:
    Teile des erwirtschafteten Überschusses werden verzinslich angelegt. Der Rest senkt in einem bestimmten prozentualen Verhältnis die Beiträge der Versicherten.


  5. Todesfallbonus:
    Zusätzliche Leistung bei der Risiko-Lebensversicherung für den Fall, dass der Versicherte während der Vertragslaufzeit stirbt. Der Bonus kann in die Versicherungssumme eingerechnet werden. Der Effekt entspricht einer direkten Beitragsverrechnung.