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Teilrente

Die Teilrente ermöglicht Ihnen einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Bei reduzierter Arbeitszeit mit entsprechendem Minderverdienst kann ein Teil der Altersrente in Anspruch genommen werden, wobei bestimmte Hinzuverdienstgrenzen zu beachten sind.
Teilrenten werden in Höhe eines Drittels, der Hälfte oder in Höhe von zwei Dritteln der Vollrente geleistet. In welcher Höhe die Teilrente gezahlt werden kann, hängt von der Höhe des Hinzuverdienstes ab. Die Hinzuverdienstgrenzen richten sich nach der bisherigen persönlichen Verdienstsituation. Im Lauf eines jeden Jahres seit Rentenbeginn kann zweimal bis zum Doppelten der maßgebenden Grenze hinzuverdient werden.