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Sozialversicherungsausweis
Jeder Versicherte erhält von seinem Rentenversicherungsträger einen Sozialversicherungsausweis. Dieser ist beim Arbeitgeber vorzulegen beziehungsweise bei Ausübung der Beschäftigung mitzuführen.
Für die Meldung beim Arbeitsamt als Arbeitslose, ist die Vorlage des Sozialversicherungsausweises erforderlich.
In dem früheren Sozialversicherungsausweis der DDR wurden auch die Beschäftigungsverhältnisse notiert.
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