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Sozialversicherung
Die Sozialversicherung ist eine gesetzliche Pflichtversicherung zur Absicherung von Krankheit, Arbeitsunfall, Berufsunfähigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Mutterschaft, Arbeitslosigkeit, Alter und Tod. Freiwillige Mitgliedschaften sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Zur Sozialversicherung zählen u.a. die Kranken- und Pflegeversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die Rentenversicherung. Die Beiträge zu diesen Versicherungszweigen (Sozialabgaben) werden je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber aufgebracht (Ausnahme: Krankenversicherung) und vom Arbeitgeber abgeführt (Ausnahme: Sachsen). Basis des Beitrags ist der Bruttolohn des Arbeitnehmers.
Es gelten folgende Beitragssätze für das Jahr 2007:
Sozialversicherungs-Zweig:
Gesetzliche Rentenversicherung 19,9 %
9,95 % Beitrag Arbeitnehmer
9,95 % Beitrag Arbeitgeber
Arbeitslosenversicherung 4,2 %
2,1 % Beitrag Arbeitnehmer
2,1 % Beitrag Arbeitgeber
Pflegeversicherung 1,7 %
0,85 % Beitrag Arbeitnehmer
0,85 % Beitrag Arbeitgeber
Krankenversicherung ca. 14 %
ca. 7,45 % Beitrag Arbeitnehmer
ca. 6,55 % Beitrag Arbeitgeber
Summe
ca. 20,35 % Beitrag Arbeitnehmer
ca. 19,45 % Beitrag Arbeitgeber
Versicherte Selbstständige oder Freiberufler müssen die Beiträge in voller Höhe selbst tragen.
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