|

Schwangerschaft / Mutterschaft
Zeiten wegen Schwangerschaft / Mutterschaft während der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz sind Anrechnungszeiten, wenn dadurch eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit unterbrochen wurde. Die Schutzfristen umfassen grundsätzlich einen Zeitraum von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt, bei Früh- und Mehrlingsgeburten sind 12 Wochen nach der Geburt zu berücksichtigen.
|