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Rücktritt des Versicherers
Private Rentenversicherung. Durch den Rücktritt wird ein wirksam zu Stande gekommener Vertrag durch einseitige Erklärung rückgängig gemacht.
Der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten, bei:
- Nichtzahlung des Erstbeitrags (§ 38 VVG). Der Versicherer (VR) hat Anspruch auf die Geschäftsgebühr und die Kosten ärztlicher Untersuchungen.
- Schuldhafter Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht (§§ 16, 17, 20 VVG). Ist der Leistungsfall bereits eingetreten und liegt keine Kausalität (siehe: Kausalität) vor, so besteht uneingeschränkte Leistungspflicht des Versicherers (VR). Bei fehlender Kausalität beziehungsweise vor Eintritt des Versicherungsfalls erstattet der VR einen Rückkaufswert. Das Rücktrittsrecht ist nach § 163 VVG auf 10 Jahre begrenzt. Der VR muss innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme der Anzeigepflichtverletzung zurücktreten (Klarstellungsfrist).
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