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Rentenauskunft
Versicherte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, erhalten von Amts wegen Auskunft über die Höhe ihrer Rentenanwartschaft. Unter Rentenauskunft versteht man die Höhe des Anspruchs auf Regelaltersrente ohne weitere Beitragszahlung. Auf Antrag erhält der Versicherte auch Auskunft über die Höhe der Anwartschaft auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder wegen Todes.
Aber auch jüngere Versicherte können Auskunft über ihre Rentenanwartschaften erhalten, wenn sie ein berechtigtes Interesse daran nachweisen können. Dieses liegt z.B. dann vor, wenn der Versicherte eine zusätzliche private Vorsorge plant.
Eine Rentenauskunft unter Berücksichtigung künftiger Zeiten gibt es für 54-jährige, die beabsichtigen, eine Altersrente vorzeitig in Anspruch zu nehmen. Sie gibt auch Aufschluss über die Höhe der Ausgleichsbeiträge, die zur Vermeidung einer Rentenminderung wegen vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente gezahlt werden können.
Neu: eService Die Deutsche Rentenversicherung bietet die Möglichkeit, direkt auf das eigene Rentenkonto zuzugreifen, zum Beispiel um seriöse Planungsdaten für eine zusätzliche private Altervorsorge abzurufen. Möglich wird das mit einer Signaturkarte. Die bietet hohe Sicherheit beim Datenschutz.
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