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Rentenartfaktor
Die Höhe des Rentenartfaktors hängt vom Sicherungsziel der jeweiligen Rentenart ab. Eine Altersrente oder eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit soll den bisherigen Verdienst ersetzen (Lohnersatzfunktion).
Der Rentenartfaktor beträgt bei der:
- Altersrente: 1,0
- vollen Erwerbsminderungsrente: 1,0
- halben Erwerbsminderungsrente: 0,5
- Rente wegen Erwerbsunfähigkeit: 1,0
- Rente wegen Berufsunfähigkeit: 0,6667
- großen Witwen-/Witwerrente: 0,6
- kleinen Witwen-/Witwerrente: 0,25
- Vollwaisenrente: 0,2
- Halbwaisenrente: 0,1
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