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Rechtsbehelf / Rechtsmittel
Unter dem Rechtsmittel versteht man die Möglichkeit, einen von einer Behörde erhaltenen Bescheid objektiv überprüfen zu lassen. Die gebräuchlichsten Rechtsmittel in der gesetzlichen Rentenversicherung sind:
- als Rechtsbehelf der Widerspruch, über den die Widerspruchsstelle beim Rentenversicherungsträger entscheidet
- die Klage, beim Sozialgericht,
- die Berufung, beim Landessozialgericht und
- die Revision, beim Bundessozialgericht.
Widerspruch, Klage und Berufung sind kostenfrei. Jeder durch einen Bescheid Belastete kann sich selbst vertreten. Vor dem Bundessozialgericht besteht Anwaltszwang. Es ist auch möglich, Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Bescheid eines Rentenversicherungsträgers zu erheben. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass alle anderen Rechtsinstanzen ausgeschöpft worden sind.
» Berufung
» Bescheid
» Klage
» Rechtsbehelfsbelehrung
» Revision
» Widerspruch
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