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Rechtskraft
Nach Ablauf der in einem Bescheid genannten Frist wird der Bescheid für den Empfänger bindend (oder rechtskräftig). Das heißt, dass nach Eintritt der Rechtskraft der Inhalt beziehungsweise die Folgen des Bescheides nur unter ganz bestimmten erschwerten Bedingungen geändert werden können. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Bescheid offensichtlich falsch ist oder der Berechtigte neue Unterlagen vorlegt, die eine andere rechtliche Beurteilung ermöglichen.
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