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Pflichtversicherung Selbstständiger

In der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) sind in erster Linie Arbeiter und Angestellte pflichtversichert, also Personen, die abhängig beschäftigt sind. Darüber hinaus besteht auch für bestimmte Gruppen von Selbstständigen Versicherungspflicht in der GRV.
In die Versicherungspficht einbezogen sind Selbstständige, die nach allgemeiner Auffassung trotz Selbstständigkeit der sozialen Absicherung durch die Rentenversicherung bedürfen.
Nicht pflichtversichert sind dagegen Selbstständige, die diesen Schutz nicht benötigen, weil sie Zugang zu einer Versorgungseinrichtung ihrer Berufsgruppe haben (berufsständische Versorgungswerke).
Pflichtversicherte Selbstständige sind z.B. Handwerker, die in der Handwerkerrolle eingetragen sind, Künstler, Publizisten, Lehrer und Erzieher.