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Pensionsrückstellung
Arbeitgeber, die Ihren Arbeitnehmern eine betriebliche Pensionszusage für deren Altersvorsorge erteilen, dürfen zu deren Finanzierung eine gewinnmindernde Rücklage bilden.
Diese Pensionszusage versichert der Arbeitgeber zur Sicherheit der Arbeitnehmer bei einem Pensionssicherungsverein, damit die Leistungen auch im Konkursfall gesichert sind.
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