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Nominalwertzusage

Zusage des Anbieters eines Altersvorsorgevertrages, dass zu Beginn der Auszahlungsphase des Vertrages mindestens ein Kapital in Höhe der eingezahlten Altersvorsorgebeiträge (einschließlich Zulagen) für die Auszahlungsphase zur Verfügung steht.