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Künstlersozialkasse
Selbstständige Künstler und Publizisten sind in der Rentenversicherung der Angestellten pflichtversichert. Zuständig ist die Künstlersozialkasse (KSK), die der Landesversicherungsanstalt Oldenburg-Bremen verwaltungsmäßig angegliedert ist.
Versicherungspflicht in der KSK besteht, wenn die künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt wird und wenn im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit nicht mehr als ein Arbeitnehmer beschäftigt wird.
Ab dem 1.10.2005 gehört auch die Künstlersozialkasse durch die Organisationsreform mit zur Deutschen Rentenversicherung.
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