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außerordentliche Kündigung durch Versicherer
Private Rentenversicherung. In gewissen Fällen steht dem Versicherer (VR) ein außerordentliches Kündigungsrecht zu:
- Bei schuldloser Verletzung oder zu später Erfüllung der vorvertraglichen Anzeigepflicht durch den Versicherungsnehmer (§ 41 VVG). Dieser hat dann Anspruch auf Erstattung des Rückkaufswertes.
- Bei Gefahrenerhöhung nach Antragstellung, jedoch vor Einlösung des Versicherungsscheines (§ 27 und § 29a VVG). Der Versicherungsnehmer hat dann Anspruch auf Erstattung des Rückkaufswertes.
- Bei Nichtzahlung des Folgebeitrags (§ 39 VVG). Durch eine Vertragsänderung kann die Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung erfolgen. Wird eine bestimmte Mindestversicherungssumme unterschritten, wird der Rückkaufswert erstattet.
» Rückkaufswert
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