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Kapitallebensversicherung

Kapitallebensversicherungen setzen sich aus einem Hinterbliebenenschutz und einem Sparplan zusammen. Am Ende einer vereinbarten Versicherungszeit wird dem Versicherten das angesparte Kapital zuzüglich der entstandenen Zinsen und ggfs. Gewinnanteile von der Versicherungsgesellschaft ausgezahlt. Erträge aus Verträgen, die vor 2005 geschlossen wurden sind nach zwölf Jahren Laufzeit und fünf Jahren Beitragszahlung steuerfrei. Alle später abgeschlossenen Verträgen unterliegen der Einkommensteuerpflicht. Bei Auszahlungen bis zum 60. Geburtstag des Versicherten sind diese vollständig steuerpflichtig, danach ist nur der Ertrag (Auszahlung abzüglich selbst geleisteter Einzahlungen) zur Hälfte steuerpflichtig.