|

Hinzuverdienstgrenzen
Die monatlichen Hinzuverdienstgrenzen für die Altersrenten für langjährig Versicherte, Frauen, Schwerbehinderte, Berufs- oder Erwerbsunfähige und wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit betragen bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres 325 € monatlich; danach kann uneingeschränkt hinzuverdient werden.
|