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Hinzuverdienstgrenzen

Die monatlichen Hinzuverdienstgrenzen für die Altersrenten für langjährig Versicherte, Frauen, Schwerbehinderte, Berufs- oder Erwerbsunfähige und wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit betragen bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres 325 € monatlich; danach kann uneingeschränkt hinzuverdient werden.