|

Geringverdienergrenze
Seit 1999 hat die Geringverdienergrenze nur noch für Ausbildungsverhältnisse Gültigkeit. Ein Geringverdiener erzielt einen Verdienst, der 400 € nicht übersteigt. Liegt das Gehalt unterhalb der Geringverdienergrenze, trägt der Arbeitgeber die Sozialbeiträge allein.
|