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Erwerbsunfähigkeit

Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Versicherter wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außer Stande ist, eine Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit auszuüben oder ein Einkommen zu erzielen, das 325 € übersteigt (§ 44 SGB VI).
Eine selbstständige Tätigkeit schließt Erwerbsunfähigkeit aus.

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