|

Durchschnittsentgelt / Durchschnittsverdienst
Der Durchschnittsverdienst ist das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt aller Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), allerdings ohne Berücksichtigung der Auszubildenden. Solange die Einkommensverhältnisse zwischen den alten und neuen Bundesländern nicht angeglichen sind, wird der Durchschnittsverdienst für beide Gebiete getrennt ermittelt.
Bei der Rentenberechnung wird für jedes Kalenderjahr das individuelle Arbeitsentgelt eines Versicherten zum durchschnittlichen Arbeitsentgelt aller Versicherten ins Verhältnis gesetzt.
Für das Jahr 2005 wurde das Durchschnittsentgelt auf 29.202,00 Euro festgelegt. Für 2006 und 2007 wurde ein vorläufiges Durchschnittsentgelt veranschlagt.
2006 = 29.304,00 Euro
2007 = 29.488,00 Euro
» Entgeltpunkt
» Rentenformel
» Rentenwert
|