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Berechnungsfaktor 200

Private Rentenversicherung:
Der Berechnungsfaktor 200 wird bei der Berechnung des Versorgungskapitals verwendet.
Mit einem Kapital von 50.000 € lassen sich mit einer Verzinsung von 6% jährlich 3.000 €, also monatlich 250 € an Zinsen erzielen.
Das sind genau 1/200 von 50.000 €.
Der Umkehrschluss:
Bei einer monatlichen Versorgungslücke von 250 € ergibt sich mit dem Berechnungsfaktor 200 ein notwendiges Versorgungskapital von 50.000 €.