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Beitragssatz

Prozentsatz vom Bruttoverdienst, der bei Pflichtversicherten als Beitrag an die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen ist. Der Beitragssatz wird jährlich vom Gesetzgeber festgelegt. Der Beitragssatz beträgt ab dem 1.1.2007 19,9%. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen den Beitrag je zur Hälfte.
In der knappschaftlichen Rentenversicherung gilt ein höherer Beitragssatz und eine andere Beitragsaufteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.