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Auslandsaufenthalt

Ein vorübergehender, also von vornherein zeitlich begrenzter Auslandsaufenthalt, ist für die Zahlung der Rente auf jeden Fall unschädlich.
Ist ein längerer oder sogar ständiger Aufenthalt im Ausland geplant, so sollte man sich vorab bei seinem Rentenversicherungsträger, zum Beispiel in den Auskunfts- und Beratungsstellen, informieren und diesen benachrichtigen. Verbindliche Aussagen zur weiteren Rentenzahlung und der Rentenhöhe können dann getroffen werden. Rentner müssen bei dauerndem Aufenthalt im Ausland unter Umständen in Kauf nehmen, dass die Rente nur zum Teil oder überhaupt nicht gezahlt werden kann.