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Antrag

Leistungen aus der Rentenversicherung müssen beantragt werden. Sie werden nicht "von Amts wegen" gewährt. Die Erfüllung der jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen reicht allein nicht aus, um die jeweilige Leistung zu erhalten.

Rentenanträge sollten zweckmäßigerweise bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger, den Auskunfts- und Beratungsstellen oder bei den Versichertenberaterinnen und -beratern gestellt werden. Anträge nehmen rechtswirksam aber auch zum Beispiel die Gemeinden sowie alle Stellen die Sozialleistungen zahlen entgegen.