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Abschreibung von Wirtschaftsgütern
Als Abschreibung wird die Absetzung für die Abnutzung (AfA) von Wirtschaftsgütern in der Steuererklärung (bei Unternehmen in der Bilanz) bezeichnet. Diese hat eine Steuerersparnis zur Folge, die über den Zeitraum der wirtschaftlichen Nutzung des Gutes verteilt wird.
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