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Gut zu wissen - Informationen zur AltersvorsorgeAltersvorsorge 2007: Vom 3-Säulen zum 3-Schichten-Modell Bisher waren die Erträge aus kapitalbildenden Lebensversicherungen, die über einen Zeitraum von mindestens 12 Jahren abgeschlossen wurden, steuerfrei. Doch seit dem 01.01.2005 erfolgt eine staatliche Förderung nur noch bei den sogenannten Leibrentenprodukten, die der persönlichen Altersvorsorge dienen und nicht kapitalisierbar sind. Das „3-Schichten-Modell“ wird daher untergliedert in Basisversorgung (GRV und private Basis-Renten), Zusatzversorgung (geförderte private Altersvorsorge und bAV) und Kapitalanlageprodukte, die ebenfalls zur Altersvorsorge eingesetzt werden können, jedoch vorgelagert zu besteuern sind. Stets zu beachten, wenn es um Vermögensaufbau und Altersversorgung geht "Die Mischung macht's". Dieser Satz trifft für alle Geld- und Versorgungsthemen zu. Zu mischen sind dabei Risiko- und Sparprodukte. Diese können sowohl einzeln (reine Geldanlage, reine Risiko-Lebensversicherung) gekauft werden als auch in Kombination (als Kapital-Lebensversicherung). Die Anlageentscheidung sollte viele Kriterien berücksichtigen, u.a. die individuelle familiäre und steuerliche Situation, laufende Einnahmen und Ausgaben und die Frage, ob man relativ flexibel auf sein Spargeld zurückgreifen möchte. Was bei den verschiedenen Altersgruppen anders ist Junge Leute sollten vor allem ihre Zinsfreibeträge (1.370 EURO für Alleinstehende / 2.740 EURO für Verheiratete) im Auge behalten. Reine Investments, z.B. Anlagen in Aktien- oder Rentenfonds renommierter Kapitalanlagegesellschaften, bringen über einen längeren Zeitraum meist hohe Renditen. Die Zinsen sind in gewissen Höchstgrenzen steuerfrei. Bei diesen Produkten wird zusätzlich die Flexibilität - angepaßt an eine sich ändernde Lebensplanung - gewahrt: Es kann problemlos auf das Gesparte - ohne finanzielle Nachteile - zurückgegriffen werden. Interessante Versicherungsprodukte für Zwanzig- bis Dreißigjährige sind lediglich die Kapitallebens- oder Rentenversicherung aus Gehaltsumwandlung, bei denen sich der Staat durch Steuerbegünstigung am Vermögensaufbau beteiligt. |
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