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Das Drei-Schicht-Modell!
Risikolebensversicherungen und selbstständige
Berufsunfähigkeits-versicherungen sind auch
weiterhin bis zu bestimmten Höchstgrenzen
abzugsfähig, sofern der Steuerpflichtige die Beiträge selbst tragen
muss. Eventuelle Überschüsse, die daraus erzielt werden, bleiben
steuerfrei!
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steuerliche Förderung bei der
Beitragszahlung |
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Zulagen / steuerliche Förderung bei
der Beitragszahlung |
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keine steuerliche Förderung in der
Ansparphase | |
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